Störungsdienst
Rufbereitschaft
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Installateurverzeichnis

Gem. § 12 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 dürfen Kundenanlagen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder durch ein im Installateurverzeichnis des WVU eingetragenes Installationsunternehmen errichtet bzw. wesentlich verändert werden.