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Informationen

Hier finden Sie die Informationen, die Sie bei der Planung von neuen Trinkwasser-Hausanschlüssen benötigen.

Wie sparen Sie bei der Bauplanung Geld?

Ganz einfach - wir empfehlen Ihnen folgendes:

  1. Rechtzeitige Vorabklärungen über den Trinkwasseranschluss, die Machbarkeit und die zu erwartenden Kosten.
  2. Disposition des Hausanschlusses möglichst direkt und straßennah zur Hauptleitung.
  3. Standort des Wasserzählers in einem für den Unterhalt zugänglichen, trockenen und frostsicheren Raum.
  4. Andere Versorgungsträger (Strom, Gas etc.) mit einbeziehen (Ziel: nur ein Rohrgraben)

So ersparen Sie sich nachträgliche Planungs- und Auftragsänderungen, Terminärger und vor allem Kosten.

Was gehört zu einem Trinkwasser-Hausanschluss, was zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Der Hausanschluss umfasst die Leitung ab der Hauptleitung in der Straße, die Hauseinführung, den Wasserzähler, die Zählerplatte sowie die Absperrvorrichtungen vor und nach dem Wasserzähler. Übrigens: Der Wasserzähler bleibt Eigentum des Rheingauwasser GmbH. Er wird periodisch abgelesen und gemäß Eichgesetz alle sechs Jahre ausgewechselt.

Die Trinkwasserhausinstallation beginnt hinter dem Wasserzähler und besteht aus den Leitungen, Apparaten und Armaturen, die für die Trinkwasserversorgung notwendig sind.

Weshalb dürfen nur Fachleute eine Trinkwasser-Hausinstallation erstellen?

Neuerstellungen, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasserinstallationen dürfen nur von Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden, die Inhaber einer Installationsgenehmigung des Rheingauwasser GmbH sind.

Der / die fachlich qualifizierte Installateur/in gewährleistet Ihnen:

  • Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien.
  • Verwendung von zugelassenen Installationsmaterialien, die durch den Deutschen Verein der Gas und Wasserwirtschaft (DVGW) geprüft und zugelassen sind.

Kann bereits während der Bauzeit Trinkwasser bezogen werden?

Für einen kurzfristigen Wasserbezug ab einem der vielen Hydranten können Sie bei der Rheingauwasser GmbH einen Standrohr-Wasserzähler beziehen.

Was steht in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)?

In dieser Verordnung finden Sie alle notwendigen Angaben und Bedingungen für einen Wasserbezug, wie:

  • Anschlüsse an das Hauptleitungsnetz, Hausanschlussleitung, Hausinstallation und Betriebsvorschriften.
  • Wasserabgabe, Lieferbedingungen, Bezugsverhältnisse und Abrechnung des Wassers.
  • Auskunft und Störungsmeldungen.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV):

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf