Herzlich willkommen
Die Rheingauwasser GmbH versorgt die rd. 45.000 Einwohner der Städte Eltville und Oestrich-Winkel sowie der Gemeinden Walluf und Schlangenbad mit Trinkwasser. Die vier Kommunen, die direkt oder indirekt Anteilseigner der Gesellschaft sind, umfassen insgesamt 18 Ortsteile.
Geschäftszeiten:
- Montag - Donnerstag
- 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag
- 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Standrohrausgabe Montag bis Freitag:
- 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verwaltung am 31.05.2013 geschlossen
vom 21.05.2013Information
Trinkwasseruntersuchung 2012
vom 14.03.2013
Das Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Regelmäßig durchgeführte Trinkwasseranalysen bestätigen die Qualität des Trinkwassers.
Für die Städte Eltville und Oestrich-Winkel mit Stadtteilen und Gemeinden Schlangenbad und Walluf stehen Ihnen die einzelnen Parameter als PDF zum download bereit.
Rohrnetzspülungen 2013
vom 31.01.2013
Das Wasserleitungsrohrnetz wird gespült!
Während der Rohrnetzspülungen muss mit einem Druckabfall und einer Trübung des Wassers gerechnet werden. Die Trübung ist nicht gesundheitsschädlich, kann sich aber z.B. auf den Betrieb der Waschmaschine auswirken. Die Braunfärbung lässt sich durch das Ablaufen des Wassers schnell beseitigen.
Sanierungsarbeiten in Bärstadt
vom 14.11.2011
Aufgrund erforderlicher Sanierungsarbeiten in einer Wassergewinnungsanlage in Bärstadt, muss vorübergehend ein Brunnen außer Betrieb genommen werden.
Dies führt bedingt durch ein verändertes Mischungsverhältnis des zur Verteilung kommenden Trinkwassers zu einer vorrübergehenden Erhöhung der Wasserhärte von dem Härtebereich "mittel" zu "hart".
Wasserpreiserhöhung zum 01.01.2010
vom 29.12.2009Die Rheingauwasser teilt mit, dass sich der Wasserpreis zum 01.01.2010 von 2,04 €/cbm auf 2,15 €/cbm erhöht.
Jetzt gibt's Geld zurück!
vom 30.10.2009
Umsatzsteuer-Rückerstattung für Trinkwasser-Hausanschlüsse
Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist.
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